01.06.2018 - Im Rahmen des zweiten Mittelstufenblocks besuchten die Klassen VSM1 am Freitag, 04.05.2018, und die Klasse VSM2 am Mittwoch, 09.05.2018, mit ihren Lehrern Herrn Recktenwald und Herrn Bittner, das Landessozialgericht NRW (LSG NRW) mit Sitz in Essen.
Nachdem die Sozialversicherer schon des Öfteren das sozialgerichtliche Verfahren am Sozialgericht Dortmund als erste Tatsacheninstanz besucht hatten, war der Schwerpunkt nun ein anderer.
Das LSG NRW ist die einzige Berufungsinstanz für Urteile aller Sozialgerichte in Nordrhein-Westfalen. In der Regel werden sozialgerichtliche Verfahren dort abschließend beschieden. Nur Verfahren mit grundsätzlicher Bedeutung, zur Fortbildung des Rechts oder mit vermeintlichen Rechts- oder Verfahrensfehlern schaffen es noch zum Bundessozialgericht in Kassel als Revisionsinstanz.
Bei dem Besuch im LSG NRW lag der Fokus der Auszubildenden auf Verfahren der gesetzlichen Unfallversicherung nach dem SGB VII.
Der Besuch wurde von der Geschäftsstelle des 4. und 17. Senats vorbereitet. Nach dem herzlichen Empfang führten die beteiligten Richter/innen am Landessozialgericht kurz in die Verfahrenssachverhalte ein und beantwortete schon hier erste Fragen.
Die breite Palette der sozialgerichtlichen Verfahren zeigte sich dann den Auszubildenden im Laufe des Vormittags. Über die Feststellung der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung, über die Anerkennung einer Berufskrankheit, die Prüfung einer wie-Beschäftigung, das Feststellen eines mehr als zehn Jahre zurückliegenden Arbeitsunfalls bis hin zur Gewährung einer Verletztenrente boten die Verfahren viele Informationen, die auch in der Fachkundeklausur relevant waren und angewendet werden konnten.
An dieser Stelle gebührt den Richter/innen des 4. und 17. Senats des LSG NRW ein herzlicher Dank für den spannenden und informativen Vormittag!
Christian Bittner für den Bildungsgang Sozialversicherungsfachangestellte