08.10.2021 - Liebe Schülerinnen und Schüler,
bitte beachten Sie die folgenden Informationen bzgl. der Corona-Pandemie, die das Schulministerium für unsere Schulform für die Zeit nach den Herbstferien veröffentlicht hat.
- Die Maskenpflicht bleibt nach den Herbstferien zunächst bestehen! Vor dem Hintergrund der positiven Entwicklung der Impfquote und unter Berücksichtigung des weiteren Infektionsgeschehens beabsichtigt die Landesregierung die Maskenpflicht im Unterricht auf den Sitzplätzen ab dem 02.11.2021 abzuschaffen. Dann gilt die Maskenpflicht nur noch im übrigen Schulgebäude.
- Am ersten Schultag nach den Herbstferien müsen alle Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte, die nicht geimpft, genesen oder getestet sind, getestet werden. Für Schülerinnen und Schüler kann diese Testung in der Schule erfolgen.
- Die bestehende Vorgehensweise bei den Testungen wird fortgeführt. Reiserückehrende aus dem Ausland müssen sich bei Wiedereinreise testen lassen, sofern sie nicht immunisiert sind.
- Die Vorgabe den Unterricht drei Wochen vor Kammerprüfungen bzw. Prüfungsterminen in Distanz zu erteilen, gilt nicht weiter.
- Bürgertests (außerhalb der Schule) bleiben ab dem 11.10.2021 nur für Jungliche unter 18 Jahren kostenfrei.