26.01.2023 - Wie uns das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen mitteilt, werden die Coronaregelungen zum 01. Februar 2023 weitgehend aufgehoben. Dabei bestehen für Schulen und Kindertagesstätten keine weiteren Sonderregelungen.
Zusammengefasst gelten ab dem 01. Februar folgende coronabezogene Regeln:
- Es besteht grundsätzlich keine Isolationspflicht für positiv gestete Personen.
- Positiv Getesteten wird dringend empfohlen, für 5 Tage ab erfolgter Positivtestung eine medizinische Maske zu tragen.
- Grundsätzlich gilt jedoch: Wer krank ist und Symptome hat, sollte wie bisher auch zu Hause bleiben.
- Es werden zukünftig keine weiteren Tests durch die Schule ausgegeben.
Weitere Informationen und Grußworte entnehmen Sie bitte dem Elternbrief sowie dem Schülerbrief der Ministerin für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen.