Neben der Ausbildung die Fachhochschulreife erwerben?
Das ist bei uns möglich!
26.01.2023 - Wie uns das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen mitteilt, werden die Coronaregelungen zum 01. Februar 2023 weitgehend aufgehoben. Dabei bestehen für Schulen und Kindertagesstätten keine weiteren Sonderregelungen.
Zusammengefasst gelten ab dem 01. Februar folgende coronabezogene Regeln:
Weitere Informationen und Grußworte entnehmen Sie bitte dem Elternbrief sowie dem Schülerbrief der Ministerin für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen.