Am Donnerstag, den 8. November besuchten die ersten beiden Mittelstufenklassen AM4 und AM5 eine Informationsveranstaltung mit dem Thema „Abrechnungsprozess von vertragsärztlichen Leistungen – weit mehr als nur Zahlen…“ für MFAs in der Dortmunder Niederlassung der KVWL.
Den Einführungsvortrag hielt der Vorsitzende H. Dr. Boettger persönlich. Es folgten vertiefende Details zum Abrechnungsprozess durch Fr. Bethmann und Fr. Glowalla und nach Informationen zum Service-Center stand ein Rundgang durch das Haus (Service-Center, Abrechnungsabteilung, Plenarsaal) auf dem Programm. Eine Fragerunde zu Abrechnungsproblemen in den Praxen beendete den Vormittag, der in dieser Form auch für die vier weiteren Mittelstufenklassen durchgeführt wird. Vielen Dank an die Organisatorinnen der KVWL dafür! (Barbara Hoffmann)
Der KVWL-Abrechnungsprozess von vertragsärztlichen Leistungen
Bei der Informationsveranstaltung in der KVWL war das Thema "Abrechnungsprozess von vertragsärztlichen Leistungen" der zentrale Schwerpunkt.
Die KVWL ist zuständig für die Abrechnung aller Arztpraxen, denn alle niedergelassenen Vertragsärzte, sowie ermächtigte Ärzte in ärztlich geleiteten Einrichtungen, u.a. auch medizinische Versorgungszentren (MVZ), rechnen über die KVWL ab.
Die Abrechnung, die zum Ende eines jeden Quartals zu erfolgen hat, beginnt bereits in der Praxis durch Eintragungen und Dokumentationen, wie z.B. Anamnese, Befund, Diagnose (ICD 10), etc.
Diese erfolgt meist online, in seltenen Fällen jedoch per Datenträger, wird dann datentechnisch aufbereitet und den Sachbearbeitern zur Verfügung gestellt.
Die Grundlage der Abrechnung ist das Regelwerk, die obligaten und fakultativen Bestandteile des einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM).
Die Prüfungen der jeweiligen Abrechnungen erfolgen in Teams, welche die Formalprüfung, fachspezifische Checklisten und sachlich-rechnerische Richtigstellungen durchführen.
Als nächstes gilt es aus den so geprüften erbrachten Leistungen das Honorar in Euro umzurechnen.
Allerdings kann eine Abrechnung nicht vollständig durchgeführt werden, wenn wichtige Scheine fehlen, wie z.B. Überweisungsscheine, Krankenscheine, eine vom Arzt/in unterschriebene Vierteljahreserklärung, etc.; außerdem sollte man die Kennziffern und Gebührenordnungspositionen der Vorsorgeuntersuchungen, die man in dem jeweiligen Quartal durchgeführt hat, sowie das Führen eines Praxisgebührenkassenbuches, auf keinen Fall vergessen bzw. vernachlässigen.Bei Leistungen, die im organisierten ärztlichen Notfalldienst erbracht werden, muss zur Notfallpauschale, die z.B. im Falle eines Erstkontaktes abgerechnet wird, immer eine Zusatzpauschale für die Besuchsbereitschaft des Dienstarztes angesetzt werden. Hierbei sind auch die Entfernungskilometer zu jedem Besuch von großer Bedeutung.
Bei der Abrechnung Sonstiger Kostenträger sind Scheine, wie z.B. Scheine der Asylstellen, Sozialämter, etc. mit der Quartalsabrechnung bei der KV einzureichen.
Im Großen und Ganzen ist es Aufgabe und Ziel der KV Datentransparenz zu schaffen, Daten zu analysieren und abzurechnen, die frist- und termingerechte Abwicklung der Abrechnungsbearbeitung einzuhalten, ferner RLV-Bescheide, die Euro-Gebührenordnungsposition und Statistiken zu erstellen, sowie im Falle von Unklarheiten Dialoge mit den Ärzten und Therapeuten zu führen.
Cigdem Kamcili (AM4)